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Wie funktioniert der Einstieg in die Therapie?

Wenn Sie den Eindruck haben, dass eine psychotherapeutische Behandlung für Sie sinnvoll sein könnte oder wenn Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Therapie empfohlen hat, liegt die Wahl des Therapeuten bzw. der Praxis bei Ihnen. Nehmen Sie sich deshalb etwas Zeit für die Entscheidung und recherchieren Sie im Vorhinein.

Vor Beginn einer Psychotherapie findet eine Sprechstunde zur Diagnostik und Orientierung statt. Dieses Vorgespräch dauert ca. 50 Minuten und ist in den gesetzlichen Psychotherapierichtlinien so vorgesehen.

Es dient Ihnen und uns dazu, den Therapiewunsch zu klären und eine*n passende*n Therapeut*in für Sie zu finden. In der Sprechstunde erzählen Sie von sich, warum Sie das Gespräch suchen. Ihr Gesprächspartner hört zu und beantwortet Ihre Fragen. Am Ende dieses Gesprächs erhalten Sie unsere diagnostische Einschätzung und eine Therapieempfehlung. Wir beraten Sie darin, die Therapeutin oder den Therapeuten aus unserem Team für Sie auszuwählen, die oder der Ihr spezielles Problem besonders gut mit Ihnen behandeln kann.

Wir versuchen, Ihnen diese Sprechstunde innerhalb von 2 bis 6 Wochen zu ermöglichen.

Wie geht es weiter?

Ist eine Psychotherapie notwendig, beginnt diese mit den sogenannten probatorischen Sitzungen. In diesen (bis zu 4) Gesprächen wird die Symptomatik vertiefend besprochen und diagnostisch eingeordnet. Anschließend erfolgt die Beantragung der Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wir behandeln sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patient*innen. Für gesetzlich Versicherte entstehen dabei zu keinem Zeitpunkt Kosten.

Die Vorgehensweisen bei privat Versicherten unterscheiden sich je nach Versicherung, ähneln in der Regel aber dem Vorgehen der gesetzlichen Krankenversicherung.Je nach Versicherungsvertrag werden die Kosten möglicherweise nicht in vollem Umfang erstattet. Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrer Versicherung.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Beantragung Ihrer Therapie bei Ihrer Versicherung unabhängig von Ihrem Versicherungs­status.
Auch wenn Ihre Probleme im Sinne des sogenannten Richtlinien­verfahrens keinen Krankheitswert darstellen und Ihre Versicherung die Kosten nicht übernimmt, können Sie unsere Unterstützung als Selbst­zahler*in in Anspruch nehmen.
Wir behandeln sowohl Einzelpersonen als auch Paare (als Selbstzahler).
Rufen Sie gerne an! Bei Ihrem ersten Anruf werden wir Ihre Daten und Therapiewünsche aufnehmen und einen Termin zur Sprechstunde koordinieren.